Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines - Geltungsbereich

a) Mit der Erteilung eines Auftrages anerkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Roland Bittner GmbH. Mündliche Abmachungen sind ungültig. Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht.

b) Abweichenden Bedingungen in Bestellformularen oder in Bestellschreiben von Kunden widersprechen wir bereits hiermit. Sie werden auch dann nicht bindend, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

c) Unsere AGB gelten auch für zukünftige Lieferungen aufgrund fernmündlicher oder elektronischer Bestellungen.

 

2. Angebote

An unsere Angebote halten wir uns zwei Wochen gebunden. Kosten für herzustellende Entwürfe und Modelle sind im Angebotspreis nicht inbegriffen; sie werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. An unseren Angebotsunterlagen (Entwürfe, Modelle, Reinzeichnungen etc.) behalten wir uns das Eigentum und das Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen zurückzusenden. Alle Liefertermine sind stets unverbindlich sofern sie nicht schriftlich ausdrücklich als verbindlich zugesagt werden. Hat der Käufer zur Auftragsdurchführung Teile beizustellen, so sind sie frei Produktionsstätte mit der vereinbarten, andernfalls mit einer angemessenen Mehrmenge für etwaigen Ausschuss rechtzeitig, unentgeltlich und mangelfrei anzuliefern. Geschieht dies nicht, so gehen hierdurch verursachte Kosten und sonstige Folgen zu seinen Lasten.

 

3. Preise

Die Preise verstehen sich zuzüglich der bei Auftragserteilung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wird der Steuersatz zwischen Abschluss des Vertrages und Lieferung einer Veränderung unterworfen, so bleibt die Nachbelastung bzw. Rückvergütung eines zu wenig oder zu viel berechneten Umsatzsteuerbetrages vorbehalten, sofern vom Gesetzgeber keine andere Regelung vorgeschrieben ist.

Die Preise verstehen sich für Lieferung ab Werk, falls nichts anderes vereinbart ist.

 

4. Zahlungsbedingungen

a) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung mit 2 % Skonto oder 30 Tagen netto zahlbar.

b) Werkzeugkosten sind innerhalb 8 Tagen nach Rechnungslegung rein netto zahlbar.

c) Lohnarbeit ist sofort rein netto zahlungsfällig.

d) Wechsel werden nur bei entsprechender Vereinbarung und auch nur erfüllungshalber angenommen. Diskontspesen und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Bezogenen und müssen sofort in bar erstattet werden. Die Firma Roland Bittner GmbH haftet nicht für rechtzeitige Vorlage, Protest, usw. Bei Wechselzahlung wird kein Skonto gewährt.

e) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz und Bearbeitungskosten berechnet. Die zweite und jede weitere Mahnung werden mit 3 € in Rechnung gestellt. Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer ausschließlich auf das umseitig genannte Konto der Firma Roland Bittner GmbH zu leisten.

f) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegenüber der Firma Roland Bittner GmbH aufrechnen. Das Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als der Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt.

g) Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder nach Abschluss bekanntwerdende Umstände, die die Zahlungsbereitschaft oder Zahlungsfähigkeit des Bestellers in Frage stellen, berechtigen die Firma Roland Bittner GmbH, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung zu verlangen.

 

5. Eigentumsvorbehalt

a) Die Firma Roland Bittner GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Zinsen, Nebenforderungen und gesetzlich begründeter Kosten der Rechtsverfolgung, auch Kosten einer erforderlichen Intervention wegen einer Pfändung der gelieferten Ware durch Dritte, vor. Eine Zwangsvollstreckung in die gelieferte Ware ist uns unverzüglich mitzuteilen. Die Kosten einer erforderlichen Intervention trägt der Käufer.

b) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt. Für diesen Fall tritt er schon jetzt alle seine zukünftigen Ansprüche gegenüber seinem Käufer aus der Weiterveräußerung ab an die Firma Roland Bittner GmbH. Vom Dritten eingehende Zahlungen nimmt der Käufer treuhänderisch für die Firma Roland Bittner GmbH entgegen und leitet sie unverzüglich im Rahmen seiner noch offenen Verbindlichkeiten weiter. Die Firma Roland Bittner GmbH verpflichtet sich, Sicherheiten freizugeben, wenn und soweit die Summe der vom Käufer gewährten Sicherheiten die Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung um 20 % übersteigt.

 

6. Gefahrtragung

a) Die Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden.

b) Durch die Firma Roland Bittner GmbH nicht verschuldete oder nicht zu vertretende Umstände, durch welche die Herstellung oder Lieferung der gekauften Ware übermäßig erschwert oder vorübergehend unmöglich wird, so etwa in Fällen höherer Gewalt, Krieg, behördlicher Maßnahmen, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung und zwar sowohl bei uns, als auch bei unseren Lieferanten, entbindet die Firma Roland Bittner GmbH für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferverpflichtung. Zu einer Nachlieferung der aufgrund der vorübergehenden Behinderung nicht gelieferten Waren ist die Firma Roland Bittner GmbH berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

c) Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers oder — bei Streckengeschäften — des Lieferwerkes geht die Gefahr bei allen Geschäften, auch bei Franko- und Frei-Haus-Lieferungen, auf den Käufer über. Pflicht und Kosten der Entladung gehen zu Lasten des Käufers. Für Versicherung sorgen wir nur auf Weisung und Kosten des Käufers.

d) Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Bei Anfertigungsware sind Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10 % der abgeschlossenen Menge zulässig.

 

7. Sachmängel

a) Sachmängelrügen müssen bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach der Entdeckung unter Beifügung eines Musters bzw. Prüfberichts geltend gemacht werden.

b) Mängelrügen wegen verdeckter Mängel müssen unverzüglich nach der Entdeckung unter Beifügung eines Musters bzw. Prüfberichts geltend gemacht werden.

c) Ausschüsse bis zu 3% der Lieferungen, Differenzen in den Materialstärken bei Kunststoffteilen bis zu durchschnittlich +- 10 % und unerhebliche Abweichungen in Form und Farbe gelten als handelsüblich und berechtigen nicht zur Mängelrüge.

d) Alle Gewährleistungsansprüche verjähren spätestens einen Monat nach Zurückweisung einer Mängelrüge.

e) Ist unser Vertragspartner ein Unternehmen, leisten wir im Übrigen für die Mangelfreiheit unseres Produktes Gewähr für den Zeitraum von einem Jahr ab Lieferung. Für andere Vertragspartner gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

f) Bei Fremderzeugnissen (Handelsware) beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der uns gegen den Lieferer zustehenden Ansprüche, sofern offenkundige Mängel von uns nicht hätten erkannt werden müssen.

 

8. Abrufaufträge

Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, die gesamte Bestellung geschlossen herzustellen bzw. herstellen zu lassen. Änderungswünsche können nach Auftragserteilung nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Abrufaufträge werden nur mit genauen Abrufterminen angenommen. Sollten diese Abruftermine durch den Käufer nicht eingehalten werden, setzt die Firma Roland Bittner GmbH eine Nachfrist von vier Wochen ab Abruftermin. Nach Ablauf dieser Frist ist die Firma Roland Bittner GmbH berechtigt, die Ware

in Rechnung zu stellen und deren sofortige Bezahlung zu verlangen. Sie ist ferner berechtigt, die Lagerkosten nach den Sätzen des Speditionsgewerbes in Rechnung zu stellen.

 

9. Haftungsbegrenzung

a) Die Haftung der Firma Roland Bittner GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen für sonstige Schäden ist im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Firma Roland Bittner GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

b) Die Haftung der Firma Roland Bittner GmbH ist in jedem durch sie verursachten Schadensfall für alle Schäden auf 12.500 € begrenzt, es sei denn, der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden oder es handelt sich um Körperschäden.

c) Die Firma Roland Bittner GmbH haftet nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden, es sei denn, sie hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder es handelt sich um Körperschäden.

 

10. Nichterfüllung durch den Käufer

a) Wird die bestellte Ware vom Käufer nicht vereinbarungsgemäß abgenommen, so ist die Firma Roland Bittner GmbH berechtigt, wenn eine dem Käufer eingeräumte Nachfrist ergebnislos verstrichen ist, nach ihrer Wahl vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

b) Die Rücksendung bestellter Ware kann nur mit vorheriger Einwilligung der Firma Roland Bittner GmbH erfolgen. Die Rücksendung erfolgt dann auf Kosten des Käufers.

 

11. Teilunwirksamkeit

Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.

 

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Roland Bittner GmbH. Sofern der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Sitz der Roland Bittner GmbH Gerichtsstand. Die Roland Bittner GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.